Was versteht man unter Berufunug?

Die Definition für den juristischen Begriff “Berufung” lautet wie folgt: Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile in zivil-, und strafrechtlichen Verfahren. Sie kann sich sowohl gegen den Inhalt des Urteils sowie gegen Verfahrensfehler richten.

Auch gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern) ist das Rechtmittel die Berufung.

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