Was ist eine Reallast?
Definition: Unter Reallast versteht man das dingliche Recht an einem Grundstück, vom Eigentümer des Grundstücks bestimmte Leistungen (ein positives Tun) zu verlangen. Siehe dazu auch im § 12 GBG.
Dabei handelt es sich zumeist um wiederkehrende Leistungen.
Im Gegensatz zur Dienstbarkeit, bei der kein aktives Tun verlangt werden kann, ist dies bei der Reallast sehr wohl möglich. Und das ist auch der Hauptunterschied.
Ansonsten gelten die gleichen Regeln für die Reallast, wie für die die Dienstbarkeit.