Was regelt das Nachbarrecht?

Beziehungen zwischen Eigentümer verschiedener Liegenschaften werde durch das Nachbarrecht geregelt (§§ 364 – 364b ABGB).

Unter das Nachbarrecht fallen aber auch Eigentümer von Liegenschaftsanteilen, also z. B. Miteigentümer oder Wohnungseigentümer. Es fallen unter die Bestimmungen des Nachbarrechts aber auch sonstige Nutzungsberechtigte, wie Mieter oder Servitutsberechtigte.

Hauptsächlich werden im Nachbarrecht Belange mit Immissionen geregelt, das sind Einwirkungen auf ein Grundstück, die von einem anderen Grundstück ausgehen.

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