Im Parlament entscheiden die Abgeordneten im Parlament nach bestem Wissen und Gewissen, was im Interesse des Staates gelegen ist. Sie sind nicht an Aufträge von Wählern oder anderen Personen oder Organen gebunden. Abgeordnete sind also bei der Ausübung ihres Mandats frei und an niemanden gebunden.
Ein Abgeordneter kann auch nicht gezwungen werden, parteilinienkonform zu agieren. Der sogenannte Klubzwang ist also verfassungswidrig. Faktisch kann man seine Existenz jedoch nicht abstreiten.
Es gibt jedenfalls kein gebundenes Mandat im österreichischen Verfassungsrecht.