Was sind Gattungszeichen, wozu dienen sie und welche gibt es?
Gattungszeichen dienen bei gerichtlichen Akten, die in ein Register eingetragen sind, der Abkürzung der Bezeichnung des Registers (§ 373 Geo). Grundbuchsachen haben kein Gattungszeichen (außer in Grundbuchsachen die das Eisenbahnbuch, das Bergbuch oder die Urkundenhinterlegung betreffen; siehe dazu → Tagebuchzahl).
In der Geo (konkret §§ 364 ff) sind die Aktenzeichen der Gerichte der ersten und der zweiten Instanz geregelt. Eine weitere Grundlage bilden diverse Erlässe und das VJ-Handbuch.
Nun zur Aufschlüsselung der Gattungszeichen im Einzelnen:
Für alle Gerichte, die Staats- und Oberstaatsanwaltschaft:
Hier geht es um Abstammungssachen minderjähriger und volljähriger Personen, Unterhalt volljähriger Personen, Unterhalt Eltern-Kinder, Adoptionen Volljähriger, einvernehmliche Scheidung, Wohnungsverlegung bzw gesonderte Wohnungsnahme von Ehegatten, Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen, sämtliche mit der Aufteilung des ehelichen Vermögens befassten Angelegenheiten, Haftung für Kredite nach § 98 EheG, Angelegenheiten der Anerkennung von ausländischen Eheentscheidungen, des Heiratsgutes und der Ausstattungsbeiträge und das Protokoll nach § 8 FMedG.
G
Beglaubigungen von Unterschriften
Gv
Sachen der Grundverkehrskommission
Hc
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
Hs
Rechtshilfe in Strafsachen
Msch
Mietrechtssachen mit Antrag
Nc
alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen Rechtssachen
Ns
für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Geschäfte des Strafverfahrens
Disziplinarsachen der Richter (Richteramtsanwärter), Notare (Notariatskandidaten) und Notarenrichter sowie Amtsenthebung fachkundiger Laienrichter gem § 30 Abs 1 Z 5 ASGG und § 70 Abs 1 Z 4 KartG
Fsc
Fristsetzungsanträge in Zivilsachen
Fss
Fristsetzungsanträge in Strafsachen
GRS
Generalregister in Strafsachen
GRZ
Generalregister in Zivilsachen
Nc
Delegierungen, Übertragungen der pflegschaftsbehördlichen Geschäfte, Zuständigkeitsstreitigkeiten und Bestimmungen der Zuständigkeit in Zivilrechtssachen, die nicht in die Register Präs oder Ob verwiesenen bürgerlichen Rechts- und Verwaltungssachen sowie die Anfechtung von Wahlen in der Plenarversammlung der Kammermitglieder gem § 24 Abs 1 RAO
Ns
Delegierungen, Zuständigkeitsentscheidungen sowie nicht in die Register Os verwiesene Geschäfte des Strafverfahrens
Ob
Rechtsmittel in Zivilrechtssachen und beim OGH eingebrachte Klagen
ObA
Rechtsmittel in Arbeitsgerichtssachen
ObS
Rechtsmittel in Sozialrechtssachen
OCg
Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs und Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs
Ok
Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Kartellgerichtes
ONc
Verfahren zur Bildung von Schiedsgerichten nach §§ 586 ff ZPO
Os
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in Strafsachen, Beschwerden nach § 85 Abs 1 und 2 GOG, Verfahren nach dem StEG sowie Disziplinarsachen der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
Anzeigen und Berichte gegen bestimmte Personen oder unbekannte Täter, Verbände im Verfahren wegen Straftaten, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre und deren Begehung nicht nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen ist, entsprechende selbstständige Verfahren
HSt
für inländische und ausländische Rechtshilfeersuchen, Akteneinsicht und Aktenübersendung
NSt
für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Geschäfte
St
für Anzeigen und Berichte gegen bestimmte Personen oder Verbände im Verfahren wegen Straftaten, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre und deren Begehung nicht nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen ist, entsprechende selbstständige Verfahren sowie Auslieferungs- und Übergabeverfahren
UT
für alle Anzeigen und Berichte gegen unbekannte Täter wegen Straftaten, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre und deren Begehung nicht nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen ist
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