Was ist ein Winkelschreiber?
Ein Winkelschreiber ist jemand, der ohne berechtigter Rechtsfreund zu sein, in Zivilsachen, für die Anwaltspflicht besteht, unerlaubt im Namen einer Partei einschreitet oder Eingaben für sie erstellt oder aber auch in einem Prozess ohne Anwaltspflicht einschreitet oder Eingaben verfasst, sofern dies entgeltlich erfolgt, wobei die Entgeltlichkeit bei der Menge der verfassten Rechtsurkunden eine gesetzliche Vermutung ist. Siehe dazu auch § 1 Winkelschreiberverordnung. Diese sind zum Verfahren nicht zuzulassen (§ 29 Abs 3 ZPO; § 10 Abs 3 AVG). Im Zivilverfahrensrecht kann das Gericht von Amts wegen eine Strafe oder auch einen Arrest verhängen. Nach Art III Abs 1 Z 1 EGVG kann über Winkelschreiber als Verwaltungsstrafe durch die Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion eine Geldstrafe verhängt werden, sofern keine anderen Vorschriften anzuwenden sind.
Anwälten ist jedwede Begünstigung der Winkelschreiberei untersagt (§ 5 RL-BA).