Das Adhäsionsprinzip

Was besagt das Adhäsionsprinzip?

Das Adhäsionsprinzip bezieht sich auf das Verfassungsrecht und besagt, dass eine Kompetenz zur Regelung eines ausdrücklich erwähnten Sachbereichs, die Kompetenz zur Regelung weiterer, damit verbundener Bereiche, insbesondere des dazugehörigen Verfahrensrechts, nach sich zieht.

Adhäsionsprinzip-definiton