Darlehensvaluta (auch “Darlehensbetrag”)

Darlehensvaluta” bezeichnet den Gegenstand eines Darlehensvertrages. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine bestimmte Menge an vertretbaren Sachen, wobei in der Praxis meist Geld gewählt wird.

Vertretbare Sachen sind solche Güter, die im Verkehr etwa nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden. Die Besonderheit eines Darlehens liegt darin, dass der Darlehensnehmer nicht exakt dieselben Sachen zurückgeben muss, sondern Sachen gleicher Art, Güte und Menge.

Im Kontext eines Darlehensvertrags ist die Darlehensvaluta der Betrag oder die Menge der vertretbaren Sachen, die vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer übergeben werden. Der Darlehensvertrag regelt die Bedingungen dieser Übergabe, einschließlich der Rückzahlung, Zinsen und anderer Konditionen. Im Falle von Geld handelt es sich bei der Darlehensvaluta um den Geldbetrag, der dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt wird und den dieser mit oder ohne Zinsen an den Darlehensgeber zurückzahlen muss.

darlehensvaluta definintion