Beklagter oder beklagte Partei

Im Rahmen eines Zivilprozesses gibt es zwei Hauptparteien: die klagende Partei (Klägerin oder Kläger) und die beklagte Partei (Beklagte oder Beklagter). Die beklagte Partei ist diejenige, gegen die eine Klage vor Gericht eingereicht wird. Die Klage zielt darauf ab, bestimmte Ansprüche oder Forderungen gegen die beklagte Partei durchzusetzen.

Die Rolle des Beklagten ist es, auf diese Ansprüche zu reagieren, entweder indem er sie anerkennt, bestreitet oder eigene Gegenansprüche geltend macht. Der Zivilprozess dient dazu, diese zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensordnung und unter Berücksichtigung aller relevanten Beweise und Argumente zu klären.

Beklagter-Definition