Dissens

Dissens bezeichnet eine Situation im Vertragsrecht, in der die Erklärungen der beteiligten Parteien so stark voneinander abweichen, dass keine Einigkeit über den Vertragsinhalt erreicht werden kann. Ein typisches Beispiel für Dissens ist, wenn die Annahmeerklärung einer Partei nicht mit dem Angebot der anderen Partei übereinstimmt. In solchen Fällen kommt kein gültiger Vertrag zustande, da die wesentlichen Bestandteile des Vertrages – Angebot und Annahme – nicht übereinstimmen.

Dissens kann in zwei Formen auftreten: offener und versteckter Dissens. Bei offenem Dissens ist den Parteien bewusst, dass sie sich nicht einig sind. Bei verstecktem Dissens hingegen sind sich die Parteien des Mangels an Übereinstimmung nicht bewusst. In beiden Fällen resultiert die fehlende Übereinstimmung in der Regel darin, dass kein bindender Vertrag entsteht. Dieses Prinzip ist wichtig, um die Integrität und Klarheit im Vertragsrecht zu wahren und sicherzustellen, dass Verträge auf einer klaren und gegenseitigen Übereinkunft basieren.

Dissens-Definition