Der zeitliche Geltungsbereich

Der zeitliche Geltungsbereich ist jener Geltungsbereich, den eine Rechtsnorm in der zeitlichen Ebene aufweist. Man kann mehrere Zeitpunkte oder Zeiträume zu unterscheiden:

  • Der Zeitpunkt der Entstehung der Rechtsnorm: Dieser ist mit jenem Moment anzusetzen, in dem sich der Sachverhalt verwirklicht ist, an den die Rechtserzeugungsvorschrift die Rechtsfolge des Zustandekommens der Rechtsvorschrift anknüpft. Bei Bundesgesetzen der österreichischen Rechtsordnung geschieht dies mit der Kundmachung im BGBI, nicht erst mit dem folgenden Tag (Art 49 Abs 1 B-VG). Da gehört die Rechtsvorschrift dem Bestand der Rechtsordnung an (mit anderen Worten steht sie in Geltung). Soll sie aus diesem ausgeschieden werden, muss sie nach den bestehenden Rechtsvernichtungsvorschriften aufgehoben werden.
  • Dann gibt es den Zeitpunkt, ab dem sich die Rechtsnorm auf die sich verwirklichenden Sachverhalte bezieht. Wenn man so will, der Beginn des zeitlichen Bedingungsbereiches (oder auch: zeitlicher Geltungsbereich im engeren Sinn, zeitlichen Anwendungsbereich oder auch zeitlicher Gebotsbereich). Der Zeitpunkt, der das Ende des Zeitraumes markiert, innerhalb dessen die Sachverhalte realisiert werden können, auf die sich die Norm bezieht. Es ist dann der Endpunkt des zeitlichen Bedingungsbereiches.
  • Zeitpunkt, ab dem nach der Rechtsnorm Rechtsfolgen an eingetretene Sachverhalte geknüpft werden sollen. Es ist der Beginn des zeitlichen Rechtsfolgen- oder Sanktionsbereiches bzw das Ende des zeitlichen Rechtsfolgenbereiches.
zeitlicher-Geltungsbereich