Die eigenen Daten sind für die meisten von uns sehr wertvoll. Um diese personenbezogenen Daten zu schützen gibt es das Datenschutzrecht. Mit den Regelungen des Datenschutzrechts soll sichergestellt werden, dass diese Daten nur für ganz bestimmte Zwecke verwendet werden. Dabei gibt es klar festgelegte Regelungen, die bestimmen wann und wofür unsere Daten verwendet werden dürfen. Eine Speicherung auf Vorrat ist jedenfalls unzulässig. Werden die Daten nicht mehr benötigt, dann müssen diese gelöscht werden.
Eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten darf nie ohne einer entsprechenden Rechtsgrundlage erfolgen. Daten dürfen beispielsweise nur dann verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung einer vertraglichen Pflicht notwendig ist. In den meisten Fällen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten jedenfalls nur mit Einwilligung möglich. Dabei muss die vorherige Einwilligungsanfrage derart klar und eindeutig bzw. transparent formuliert sein, dass man klar versteht, wie die eigenen Daten verarbeitet werden sollen.
Mit dem Datenschutzrecht wurden den Betroffenen auch eine Vielzahl an Rechten eingeräumt. Dazu gehört das Recht auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung unrichtiger Daten oder solcher, die unrechtmäßig verarbeitet wurden. Unternehmen sind auch dazu angehalten auf ihren Webseiten darüber aufzuklären, wie und welche Daten sie verarbeiten.
Sollten man selbst zum Datenverarbeiter werden, so hat man wiederum Pflichten. Kommt es zu einer Datenschutzverletzung, so ist diese innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde mitzuteilen aber auch dem Betroffenen.