Die Abfertigung alt
Was ist die Abfertigung alt?
Die Abfertigung alt ist vereinfacht gesagt eine Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die von der Art der Auflösung und der Dauern des Dienstverhältnisses abhängig ist.
Die Abfertigung alt ist in den §§ 23 f AngG sowie im Arbeiter-Abfertigungsgesetz (kurz ArbAbfG) geregelt.
Im Gegenzug zur Abfertigung neu gilt die Abfertigung alt für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis bereits vor dem 1.1.2003 bestanden hat.
Wann wird die Abfertigung alt ausbezahlt?
Die Abfertigung alt wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.
Die Abfertigung alt wird ausbezahlt bei:
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- ungerechtfertigter und unverschuldeter Entlassung
- berechtigtem vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers
- bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- bei Mutterschutz- oder Vaterschaftsaustritt
Wie hoch ist die Abfertigung alt?
Die Höhe des Abfertigungsanspruchs nach Vollendung einer ununterbrochener Dienstzeit (jeweils Brutto-Bezüge):
Dienstzeit | Monatsentgelte |
---|---|
3 Jahre | 2 Monatsentgelte |
5 Jahre | 3 Monatsentgelte |
10 Jahre | 4 Monatsentgelte |
15 Jahre | 6 Monatsentgelte |
20 Jahre | 9 Monatsentgelte |
25 Jahre | 12 Monatsentgelte |
Für Arbeitsverhältnisse, nach dem BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz), gelten andere Bestimmungen.