Die Aktiengesellschaft (AG)

Was ist die Definition von “Aktiengesellschaft“?

Die Aktiengesellschaft, kurz AG, ist eine Gesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Sie entsteht durch eine Satzung in Notariatsaktsform und Eintragung ins Firmenbuch. Ihr Grundkapital muss mindestens € 70.000 betragen. Aktionäre, also die Gesellschafter sind mit Einlagen am Grundkapital beteiligt. Dieses Grundkapital ist Aktien zerlegt, die eben die Gesellschafter halten. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG.

Einschlägige Bestimmungen zur AG finden sich im Aktiengesetz.

Dieses Gesetz liefert in seinem § 1 AktG auch eine Legaldefinition des Begriffs Aktiengesellschaft. Demnach ist die Aktiengesellschaft eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

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