Das Baurecht

Was versteht man unter einem Baurecht?

Das Baurecht ist ein dingliches Recht, das dazu berechtigt, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu erstellen oder zu haben, wofür eine eigene Grundbucheinlage eröffnet wird. Das Baurecht ist veräußerlich, vererblich und zeitlich beschränkt.

Das Baurechtsgesetz (kurz BauRG) bestimmt in seinem § 1 wie folgt:

Abs 1: Ein Grundstück kann mit dem dinglichen, veräußerlichen und vererblichen Rechte, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben, belastet werden (Baurecht).

Abs 2: Das Baurecht kann sich auch auf Teile des Grundstückes erstrecken, die für das Bauwerk selbst nicht erforderlich, aber für dessen Benützung vorteilhaft sind.

Abs 3: Die Beschränkung des Baurechtes auf einen Teil eines Gebäudes, insbesondere ein Stockwerk, ist unzulässig.

Das Baurecht kann von privaten und juristischen Personen sowie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (beispielsweise Bund, Bundesländer, Gemeinden, Kirchen) bestellt werden.

Im Grundbuch wird das Baurecht zweimal eingetragen: in der Stammeinlage als Belastung im C-Blatt (Lastenblatt) sowie in der Baurechtseinlage.

Weiters bezeichnet Baurecht aber auch die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

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