Der Bescheid

Ein Bescheid ist eine erlassene Entscheidung oder Anordnung, die von einer Verwaltungsbehörde kommt und an eine bestimmte Person oder Gruppe gerichtet wird. Damit ein Dokument als Bescheid gilt, muss es ausdrücklich als solcher bezeichnet sein.

Bescheide werden üblicherweise in schriftlicher Form zugestellt, können jedoch auch mündlich, beispielsweise während einer Verhandlung, verkündet werden. Gegen Bescheide steht den betroffenen Personen in den meisten Fällen ein Rechtsmittel, wie Beschwerde oder Berufung, zur Verfügung. Wichtige Informationen zu den Fristen und Formalitäten der Einreichung eines Rechtsmittels sind im Bescheid selbst enthalten, in der sogenannten Rechtsmittelbelehrung.

Beispiele für Bescheide sind die Verleihung der Staatsbürgerschaft, die Erteilung einer Baubewilligung oder die Verhängung einer Verwaltungsstrafe. Diese Dokumente spielen eine wesentliche Rolle in der Verwaltung und Durchführung öffentlicher Angelegenheiten, indem sie rechtsverbindliche Entscheidungen in verschiedenen Bereichen darstellen.

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