Dingliche Rechte
Dingliche Rechte sind absolute Rechte, die eine Person berechtigen, unmittelbare Herrschaft über eine Sache auszuüben. Im Gegensatz zu relativen Rechten, die sich auf die Beziehung zwischen Personen beziehen (wie bei Forderungsrechten), beziehen sich dingliche Rechte direkt auf Sachen. Beispiele für dingliche Rechte sind das Eigentumsrecht, das einem die volle und exklusive Kontrolle über eine Sache gibt, sowie beschränkte dingliche Rechte wie Hypotheken, Pfandrechte, Nießbrauch oder Servituten, die nur bestimmte Nutzungen oder Kontrollen über die Sache erlauben.
Das Besondere an dinglichen Rechten ist, dass sie gegenüber jedermann wirksam sind. Das bedeutet, dass jeder, der mit der Sache in Berührung kommt, diese Rechte respektieren muss. Daher spielen sie eine zentrale Rolle im Sachenrecht und sind grundlegend für das Verständnis von Eigentums- und Besitzverhältnissen.