Die Gastwirtehaftung
Was ist die Gastwirtehaftung? Wann kommt es zur Gastwirtehaftung?
Definiton: Darunter versteht man die Haftung von Gastwirten, welche Fremde beherbergen, für eingebrachte Sachen von den aufgenommenen Gästen. Geregelt ist das Ganze in § 970 ABGB.
Der Gast eines Gastwirtes kann diese Haftung alternativ zu einer allenfalls bestehenden vertraglichen Haftung geltend machen. Der Gastwirt haftet dabei für sein eigenes Verschulden, dass seiner Leute (Verschuldenshaftung) und auch für Schäden, die von Personen verursacht wurden, welche im Haus ein- und ausgehen (Gefährdungshauftung).
Diese strenge Haftung wird mit einer “Gefahr des offenen Hauses” begründet. Der Gastwirt hat ja den wirtschaftlichen Vorteil der Beherbergung, dafür muss er auch die dadurch bestehende Gefahr von Diebstählen tragen.