Nationales Recht
Definition und Abgrenzung
Der Begriff “nationales Recht” bezieht sich auf die Rechtsordnungen von Nationalstaaten und dient als Abgrenzung zum Völkerrecht und insbesondere zum Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht (Europarecht im engeren Sinn). Nationales Recht umfasst alle Rechtsnormen, die innerhalb eines souveränen Staates gelten und von dessen legislativen Instanzen erlassen werden. Im Kontext der Europäischen Union bezieht sich der Begriff auf das objektive Recht der Mitgliedstaaten, also auf das Recht, das unabhängig vom EU-Recht auf nationaler Ebene besteht.
Diese Unterscheidung ist wesentlich, da das nationale Recht die individuellen Rechtssysteme der einzelnen Staaten darstellt, während das Unionsrecht und das Völkerrecht übergeordnete Rechtssphären bilden, die grenzüberschreitende oder internationale Sachverhalte regeln. Nationales Recht reflektiert die spezifischen rechtlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten eines Landes und bildet die Grundlage für das tägliche rechtliche Zusammenleben innerhalb dieses Staates.