Online-Vermittlungsdienste (P2B-VO)

Was versteht man unter “Online-Vermittlungsdiensten” im Sinne der P2B-VO)

Der Begriff ist legaldefiniert und findet sich in Artikel 2 Z 2 P2B-VO. Demnach sind „Online-Vermittlungsdienste“ Dienste, die alle nachstehenden Anforderungen erfüllen:

a) Es handelt sich um Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates.

b) Sie ermöglichen es gewerblichen Nutzern, Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anzubieten, indem sie die Einleitung direkter Transaktionen zwischen diesen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern vermitteln, unabhängig davon, wo diese Transaktionen letztlich abgeschlossen werden.

c) Sie werden gewerblichen Nutzern auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter dieser Dienste und den gewerblichen Nutzern, die den Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, bereitgestellt.

Die P2B-VO findet ihr hier.

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