Die Überklagung

Wann liegt eine Überklagung vor?

Eine Überklagung liegt im Zivilprozess dann vor, wenn der mit der Klage bzw. mit dem Antrag begehrte Betrag höher ist als der letztlich zugesprochene Betrag. Folge der Überklagung ist die Kürzung der Kostenersatzansprüche, sofern kein Fall des § 43 ZPO vorliegt.

Eine Überklagung nach § 43 ZPO bedeutet, dass der begehrte Betrag mehr als doppelt so hoch ist als der dann tatsächlich zugesprochene Betrag.

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