Das Zivilrecht

Was versteht man unter Zivilrecht?

Das Zivilrecht, man kann synonym auch Privatrecht dazu sagen, regelt Rechtsverhältnisse von Menschen, also natürlichen Personen und von juristischen Personen, z.B. GmbHs oder AGs untereinander. Dabei gibt es Parteien. Man unterscheidet zwischen der klagenden und beklagten Partei. Diese begegnen einander im Zivilverfahren als ebenbürtige und gleichgestufte Prozessgegner.

Wichtigstes Gesetz für das Zivilrecht ist in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Dieses Gesetz gibt es bereits seit 1811. Es wurde seither natürlich häufig reformiert und an die Zeit angepasst. Das ABGB regelt insbesondere folgende Bereiche:

  • Eigentums- und Besitzrecht
  • Vertragsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht

Daneben gibt es eine Fülle an Spezialgesetzen, z.B. das Ehegesetz (EheG), welches das Eherecht regelt oder das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), welches die Beziehungen zwischen Konsumenten sowie Unternehmen regelt und dem Konsumenten dabei einen weitergehenden Schutz als das ABGB einräumt. Wichtig ist auch das Wohnrecht. Es wird im Mietrechts- (MRG), Wohnungseigentums- (WEG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geregelt.

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